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Gestaltungssatzung Willmersdorf

Am 12.02.1997 ist in Willmersdorf eine bis heute gültige Gestaltungssatzung in Kraft getreten. Diese umfasst einen bestimmten Geltungsbereich und muss bei allen Baumaßnahmen innerhalb dieses Bereiches berücksichtigt werden. Sie dient vor allem der Erhaltung des typischen Ortsbildes. Insbesondere ist darauf zu achten, historische Gebäude, z.B. Scheunen, zu erhalten.

 

Grobe Auszüge aus der Gestaltungssatzung:

  • Hauptgebäude sollen straßenseitig errichtet werden
  • Dächer sind in ihren ortstypischen Ausführungen zu erhalten
  • Dachaufbauten müssen in Verlängerungen der Fenster- bzw. Fassadenachsen errichtet werden
  • Fassaden müssen liegende Formate haben
  • Fassadenöffnungen müssen entsprechend ihren historischen Ausprägungen erhalten bzw. wiederhergestellt werden
  • die Material- und Farbwahl muss entsprechend des historischen Befundes der im Ort typischen Materialien und Farben erfolgen.
  • Sonnen- und Wetterschutzanlagen sind so an den Gebäuden anzubringen, dass sie sich ihrem Anbringungsort unterordnen
  • Technische Anlagen sind auf Mindestmaße zu begrenzen. Die Chararkteristik der von ihrer Anbringung betroffenen Fassade darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Außenanlagen und Freiflächen sind so anzulegen, dass sie der Eigenart des Ortsbildes entsprechen

 

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürger, die Willmersdorf zu ihrer neuen Heimat machen möchten und den Neubau eines Hauses planen, sich vor Planungsbeginn darüber zu informieren, ob das erworbene Grundstück im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung liegt und ggf. die Paragrafen der Satzung zu berücksichtigen, um nicht eine unangenehme Überraschung bei der Einreichung des Bauantrags zu erleben.

 

Einsicht in die ausführliche Gestaltungssatzung und dem dazugehörigen Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs erhalten Interessierte in der Stadtverwaltung Werneuchen.